Die Firma PRUSZYŃSKI (Hersteller) erteilt die Garantie für Stahlprodukte, die mit der Beschichtung aus
POLYESTER beschichtet sind und als externe sowie interne Eindeckungen von Dächern und Wänden
verwendet werden.
DIE GARANTIE WIRD FÜR EINEN ZEITRAUM VON 10 JAHREN ERTEILT
Die Garantie gilt auf dem Gebiet von Polen und Ländern mit klimatisch ähnlichen Bedingungen und umfasst: Den Zustand der organischen Beschichtung, die an das Blech haften wird, wird nicht reißen oder sich schichtweise trennen, ausgenommen von kleinen Schichttrennungen an den geschnittenen Kanten. Die organische Beschichtung wird die Farbsättigung nicht in erheblichem, ungleichmäßigem Grad, unter Voraussetzung der gleichmäßigen Auswirkung der atmosphärischen Bedingungen auf die gesamte Oberfläche der Beschichtung, ändern.
Die Garantie findet Anwendung, wenn:
• Das Produkt direkt vom Hersteller oder durch Vermittlung des Autorisierten Händlers gekauft wurde.
• Die mit den organischen Beschichtungen beschichteten Produkte im beschädigungsfreien Zustand (Kratzer oder Abschürfungen jeglicher Art müssen mit der von der Firma Pruszyński Sp. z o.o empfohlenen Beizfarbe geschützt werden), gemäß den allgemeinen Empfehlungen des Herstellers “Transport und Lagerung von den verzinkten Erzeugnissen, Aluminium-Zink-Erzeugnissen und den mit organischen Beschichtungen beschichteten Erzeugnissen” gelagert, transportiert und montiert wurden sowie im beschädigungsfreien Zustand und gemäß den Regeln, die in der für das gegebene Sortiment entsprechenden „Montageanweisung“ beschrieben sind sowie gemäß der Baukunst installiert wurden.
• Die mit organischen Beschichtungen beschichteten Oberflächen entsprechend erhalten und gewartet wurden und daher im staubfreien und schmutzfreien Zustand sowie der Regenwirkung ausgesetzt wurden.
• Die Gebäudestruktur einen freien Abfluss von Regenwasser von der gesamten Oberfläche der Ausdehnung zusicherte.
• Die Mindestdachneigung sollte in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der “Montageanweisung” des Herstellers für einzelne Produkte sein.
• Die Montage der Materialien nicht später als 6 Monate ab dem Kaufdatum stattfand.
• Die Restbestände von dem während der Montage durchgeführten Bohren oder Schneiden sorgfältig entfernt wurden, und die Schnittkanten mit entsprechendem Klarlack oder mit einer Farbe der Beschichtung geschützt wurden.
Die Garantie umfasst nicht:
• Die Korrosion auf der Innenseite, und wenn die Korrosion auf weniger als 5% der Oberfläche des Bleches aufgetreten ist.
• Die Beschädigungen, die als Folge von unsachgemäßem Gebrauch entstanden sind.
• Jegliche mechanische Beschädigungen von Blech und den Erzeugnisse, auf den die Lackierungskorrekturen von unberechtigten Personen vorgenommen wurden oder bei Verwendung von Materialien, die anders als die vom Hersteller empfohlenen Materialien sind.
• Die Beschädigungen, die im Falle der Verwendung der Materialien in der Umgebung mit konstantem Kontakt mit Wasser, hohem Salzgehalt (z.B. die Meeresumwelt) sowie in der Umgebung, die der Auftretung von aggressiven Chemikalien, Dämpfen und biologischen Verschmutzung (Moose, Flechten usw.) ausgesetzt ist, entstanden sind, Kontaktkorrosion, die als Folge des Kontaktes von zwei Materialien entstandenen ist.
• Die Beschädigungen der Beschichtungen, die sich aus den im Bauwerk selbst liegenden Gründen ergeben und wenn das Blech nicht in Übereinstimmung mit den polnischen Normen und der Baukunst montiert wurde. • Naturkatastrophen.
• Die direkt oder indirekt durch das Produkt verursachten Beschädigungen und Verluste.
• Die Korrosion, die um die fehlerhaft ausgeführten Lüftungsinstallationen und Schornsteine entstanden ist.
Im Falle der Vorbringung einer berechtigten Reklamation finden folgende Bedingungen Anwendung:
• Der Umfang der Haftung der Firma Pruszyński , der sich aus dieser Garantie ergibt, begrenzt sich ausschließlich auf die Kosten der Materialien und die Arbeitskosten, die zur Reparatur der Beschädigungen des Bleches getragen wurden, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Haftung der Firma Pruszyński sich nur bis zur Höhe der Verkaufsrechnung abzüglich Abschreibung in Höhe von 7% pro Jahr begrenzt.
• Zwecks Geltendmachung der Ansprüche aufgrund dieser Garantie sollte der Käufer den Autorisierten Händler oder den Hersteller direkt schriftlich per Einschreibebrief über das Auftreten des Mangels innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit der Feststellung von ihm unter Androhung des Verlustes der Garantierechte informieren.
• Die Vorbringung einer Reklamation sollte die vollständigen Anschrift-und Telefondaten samt der Telefonnummer des Eigentümers des Daches enthalten.
• Die unentbehrliche Bedingung für die Prüfung der Beanstandung ist die Vorzeigung des Kaufbeleges (Rechnung) und des durch den Hersteller und den Händler abgestempelten Originalformulars dieser Garantie mit den eingetragenen Nummern der durch den Hersteller und den Händler ausgestellten Rechnungen.
• Als Tag der Einreichung der Reklamation wird das Datum der Einreichung der Vorbringung bei dem autorisierten Händler oder das Datum der Zustellung des Einschreibebriefes anerkannt.
• Der Käufer hat die Pflicht den vom Hersteller autorisierten Personen einen freien Zugang zum reklamierten Produkt, zwecks Durchführung seiner Identifizierung und Inspektion und Untersuchung der Ursachen des Beschädigungsauftrittes, zu garantieren.
• Im Falle der Anerkennung der Reklamationsansprüche verpflichtet sich der Hersteller zur Reparatur des mangelhaften Produkts vor Ort oder ein mangelfreies Produkt zum Käufer zu liefern.
Dieses Dokument wird auf Bitte des Käufers ausgestellt.
Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum des Kaufes der Produkte.
Zwecks Gewährleistung eines optimalen Zustandes und einer langen Nutzungsdauer werden alljährliche Überprüfungen des Daches empfohlen, um die notwendigen Instandhaltungsverfahren durchzuführen.